

Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?
Die DIN 1946-6 ist eine Norm zur Lüftung der Räume einer Nutzungseinheit (Wohnung), die bei vielen Sanierungsprojekten ein Lüftungskonzept fordert. Was ist der Hintergrund dieser Vorschrift?
Energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich. Das ist energetisch absolut richtig, denn so werden unnötige Wärmeverluste verhindert. Verzichtet man in so einem Haus aber auf den Einbau einer Lüftungsanlage (die DIN 1946-6 spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil. Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner:innen.
Die DIN 1946-6 enthält vier verschiedene Lüftungsstufen:
- Lüftung zum Feuchteschutz: notwendiger Luftvolumenstrom zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers ohne die Berücksichtigung von Wäschetrocknen in der Wohnung
- Reduzierte Lüftung: notwendige Lüftung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei reduzierter Anwesenheit der Nutzer oder geringerer Raumluftqualität
- Nennlüftung: notwendige Lüftung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Mindestanforderungen. Diese Lüftungsstufe stellt den "Normalbetrieb" der Wohnung dar.
- Intensivlüftung: Diese Lüftungsstufe dient dem zeitweiligen Abbau von Lastspitzen und kann durch das Öffnen der Fenster (Stoßlüftung) sichergestellt werden.
Alle vier Lüftungsstufen müssen in einer Wohnung realisiert werden.
--> Wichtig zu wissen: Gibt es in der Wohnung fensterlose Räume, wie zum Beispiel ein innenliegendes Bad oder WC, gelten für die Lüftung die Anforderungen der DIN 18017-3 (Entlüftung von innenliegenden Räumen).
Was genau ist denn ein Lüftungskonzept?
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 klärt die Frage, wie eine Wohnung oder ein Gebäude grundsätzlich gelüftet wird. Erstellt wird das Lüftungskonzept von Fachplanern, Energieberatern oder Handwerkern.
- Im 1. Teil des Lüftungskonzeptes wird geklärt, ob lüftungstechnische Maßnahmen für das Gebäude zum Beispiel nach einer Sanierung notwendig sind.
- Im 2. Teil des Lüftungskonzeptes geht es um die Auswahl eines passenden Lüftungssystems für das jeweilige Projekt (Wohnung oder Gebäude).
Wann muss laut DIN 1946-6 verpflichtend ein Lüftungskonzept erstellt werden?
Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Im Altbau muss ein Lüftungscheck erfolgen, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird.
In diesen Fällen muss geprüft werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme (also zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage) durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss eine Planung vorgelegt werden, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen sind Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, Eigentümer:innen zum Thema Lüftung zu beraten. Andernfalls könnten sie im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Installation einer Lüftungsanlage?
Bei den Lüftungsanlagen sind die verschiedensten Lösungen in unterschiedlichsten Preisklassen erhältlich, möglich sind sowohl dezentrale als auch zentrale Lüftungsgeräte. Das reicht von bedarfsgerecht geführten reinen Abluftanlagen, die für einen hygienischen Luftaustausch sorgen, bis hin zu zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die der Abluft die Wärme entziehen und damit Heizkosten minimieren. Welches Lüftungssystem am sinnvollsten ist, hängt immer auch von den baulichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Hauses ab. Im Detail müssen diese Punkte in einer persönlichen Beratung durch den Fachbetrieb geklärt werden.
Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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